Allgemeine Vertragsbedinungen (AVB)
I. Gegenstand, Ziel und Zweck
Art. 1 Gegenstand
Der Anbieter erteilt dem Kunden zu den genannten Bedingungen das nicht übertragbare und nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch des Programms Profilmatcher für das Matching von Kandidatenprofilen mit den offenen Stellen im Internet, die dem Erreichen der nachfolgend beschriebenen Ziele dienen.
Art. 2 Ziel und Zweck
Der Profilmatcher dient vor allem als Instrument zur Kundenbetreuung, Neukundenakquise und für das Kandidatenplacement. Das Tool unterstützt die Wertschöpfung des Personaldienstleisters, es hilft zielgerichtet und effizient einen Überblick über den Schweizer Arbeitsmarkt zu erhalten und schnell und einfach geeignete Stellen für Kandidaten und Kandidatinnen zu finden.
II. Pflichten des Anbieters
Art. 3 Grundsätzliches
Der Anbieter verpflichtet sich, dem Kunden die vertragsgegenständliche Software zur Nutzung über ein Datennetz mittels Benutzername und Passwort zugänglich zu machen und zu erhalten. Zu diesem Zwecke speichert der Anbieter die Software auf einem Server, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.
Der Anbieter verpflichtet sich nach Massgabe des Nachfolgenden zur ständigen Pflege der Software und der Datennetzverbindung. Soweit der Anbieter sich zur Erbringung angebotener Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.
Soweit der Anbieter kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäss, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen. Der Widerspruch des Kunden hat schriftlich zu erfolgen.
III. Gewährleistung und Haftung des Anbieters
Art. 4 Nutzung der Software
Der Anbieter räumt dem Kunden die zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen notwendigen einfachen Nutzungsrechte an der Software ein. Soweit der Anbieter dem Kunden fremde, d.h. von Dritten erstellte Software zur Nutzung überlässt, sind die dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte dem Umfang nach auf die Nutzungsrechte beschränkt, welcher der Dritte dem Anbieter eingeräumt hat. In diesem Falle ist der Anbieter verpflichtet, dem Kunden den Umfang der ihm von dem Dritten eingeräumten Nutzungsrechte offenzulegen.
Art. 5 Pflege der Software
Der Anbieter verpflichtet sich, dem Kunden ein funktionierendes Tool zur Verfügung zu stellen. Soweit Funktionsstörungen auf Störungen aus dem Bereich des Anbieters beruhen, verpflichtet sich der Anbieter zu deren sofortiger Behebung. Der Anbieter ist insbesondere nicht verantwortlich für mögliche Zugangsschwierigkeiten zum Internet, die ausserhalb der Zuständigkeit des Anbieters liegen oder in einer Netzüberlastung begründet sind.
Die dem Profilmatcher zugrunde liegenden Daten, deren Aktualität und die Trefferqualität angezeigter Suchresultate nach Nutzerabfragen basieren auf dem Prinzip «best effort». Der Anbieter kann nicht für eine homogene Qualität der Daten resp. Treffergenauigkeit garantieren.
Kann der Anbieter solche schwerwiegenden Fehler nicht beheben, die dazu führen, dass das Programm nicht zu dem ihm zugedachten Zweck benutzt werden kann, und wird dies vom Kunden festgestellt, kann der Kunde per Einschreiben vom vorliegenden Vertrag zurücktreten.
Art. 6 Aktualisierung der Software
Als Eigentümer der Urheberrechte kann der Anbieter jederzeit das Programm modifizieren, ergänzen, adaptieren oder es weiterentwickeln. Beim Hochladen von Software-Aktualisierungen sowie Massnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, kann es zu Unterbrüchen kommen. Die Parteien anerkennen, dass solche Unterbrüche keine Grundlagen für Leistungseinreden bilden. Der Anbieter unternimmt alles, dass die Unterbrüche möglichst kurz und möglichst ausserhalb von Geschäftszeiten passieren.
Art. 7 Daten-Hosting
Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den beim Anbieter im Rahmen dieses Vertrages eingegebenen Daten. Der Anbieter ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust bei Computerabsturz und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf diese Daten zu treffen. Zu diesem Zweck wird der Anbieter regelmässige Backups vornehmen sowie Firewalls o.ä. installieren. Zugangsdaten (Benutzernamen und Kennwörter), die dem geschützten Datenzugriff durch den Kunden dienen, dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Art. 8 Servicepaket und Support
Betreffend die Leistungen des Anbieters gemäss den verschiedenen Ausprägungen Basic, Pro und Expert wird auf www.profilmatcher.ch verwiesen. In Bezug auf den Support erbringt der Anbieter folgende Leistungen:
- Unterstützung während den Hotlinezeiten (davon ausgenommen sind die eidgenössischen und allgemeinen Feiertage des Kantons und der Stadt Zürich)
- Bereitschaft zur Fehlersuche, Fehleranalyse und Fehlerbehebung
- Hotlinezeiten: Montag bis Freitag, 08:00–12:00 und 13:00–17:00
- Hotline Erreichbarkeit: per E-Mail support@x28.ch
Art. 9 Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit
Beim Hochladen von Software-Aktualisierungen sowie Massnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, kann es zu Unterbrüchen kommen. Der Anbieter unternimmt jedoch alles, dass die Unterbrüche möglichst kurz und möglichst ausserhalb von Geschäftszeiten passieren.
Art. 10 Haftungsbeschränkung
Der Anbieter haftet dem Kunden gegenüber höchstens bis zur Höhe von CHF 1’000.—; der Anbieter haftet in keinem Fall für einen eventuellen direkten oder indirekten Schaden oder einen Verdienstausfall des Kunden. Die Haftungsbegrenzung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Der Anbieter übernimmt auch keine Haftung für die Verbreitung von vertraulichen Daten, die im EDV-System des Anbieters gespeichert sind.
Der Anbieter schliesst jegliche Haftung gegenüber Dritten, bspw. Kunden des Kunden, aus, insbesondere auch im Falle von Missbrauch und Fehlbedienung des Programms. Dritten gegenüber kann lediglich der Kunde haftbar sein. Alle juristischen Schritte gegen den Anbieter sind ausgeschlossen.
IV. Pflichten des Kunden
Art. 11 Grundsätzliches
Der Kunde verfügt in Bezug auf den Profilmatcher einschliesslich der Dokumentation, der Ideen, der Konzepte oder des Know-Hows über ein nicht-übertragbares, nicht-ausschliessliches Nutzungsrecht.
Art. 12 Pflichten in Bezug auf die Nutzung des Programms
Der Kunde verpflichtet sich, den Profilmatcher nur denjenigen Angestellten als Nutzer zur Verfügung zu stellen, die gemäss ASP-Vertrag befugt sind. Eine Mehrfachnutzung derselben Nutzungsberechtigung durch verschiedene Nutzer und/oder Angestellte des Kunden ist missbräuchlich und untersagt.
Eine Nutzung des Zugangs durch Dritte ist ausdrücklich verboten, es sei denn, dass der Anbieter eine schriftliche Genehmigung erteilt hat. Wird eine Nutzung durch Dritte gestattet, so hat der Kunde sicherzustellen, dass diese die Bestimmungen dieses Vertrages einhalten.
Folgende Festlegungen ergeben sich aus den Nutzungsbedingungen:
- Anzahl der Angestellten/Nutzer, die die Zugangsdaten erhalten
- Dem Nutzer zur Verfügung stehende Sprachen und Ausprägung
- Staaten, in welchen die Lizenz Gültigkeit besitzt
Möchte der Nutzer das Programm auch in anderen Ländern nutzen, andere Sprachen verwenden oder die Anzahl der Angestellten, die das Tool nutzen, erhöhen, bittet er um die Erweiterung des Services.
Der Kunde bzw. der Nutzer ist zudem verpflichtet, den Profilmatcher sachgerecht zu nutzen. Unter einer sachgerechten Nutzung verstehen die Parteien insbesondere:
- Unterlassung jeglicher missbräuchlichen Nutzung;
- Unterlassung von strafbaren oder rechtswidrigen Handlungen;
- Unterlassung jeglichen Verstosses gegen gesetzliche Vorschriften;
- Erfüllung gesetzlicher und behördlicher Auflagen unter eigener Verantwortung, sofern im Rahmen der Umsetzung dieses Vertrages von Seiten des Kunden erforderlich ist;
- Unterlassung jeglicher Beeinträchtigung der Privatsphäre Dritter;
- Unterlassung jeglicher Gefährdung der Vertraulichkeit;
- Unterlassung jeglicher Gefährdung der Sicherheitsvorkehrungen des Systems;
- Jegliche Unterlassung von Handlungen und Äusserungen, die gegen die guten Sitten verstossen;
- Dem Anbieter erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich schriftlich anzuzeigen;
- Unterlassung aller Handlungen, die die Datensicherheit gefährden;
- Verpflichtung zur Geheimhaltung von Passworten bzw. unmittelbare Änderung des Passwortes, falls eine Kenntnisnahme durch Dritte zu befürchten ist;
- Verstösst der Kunde gegen die oben genannten Pflichten, so ist der Anbieter nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
Art. 13 Zurverfügungstellung, Verkauf, Überlassung oder Übermittlung des Programms an Dritte
Der Kunde verpflichtet sich, Teile oder die Gesamtheit der Texte oder Grafiken, deren Eigentümer der Anbieter ist, weder zu verkaufen oder zur Verfügung zu stellen noch zu anderen Zwecken zu nutzen als denjenigen, die sich direkt aus den in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Zielen ergeben.
Art. 14 Copyright, Übersetzungen und erlaubte Modifizierungen sowie Kennzeichnung
Ohne ausdrückliche, schriftliche Erklärung des Anbieters darf der Kunde Teile oder die Gesamtheit des Profilmatchers, der dazugehörigen Texte oder Grafiken weder modifizieren, adaptieren noch übersetzen.
Der Kunde und/oder seine Angestellten/Nutzer dürfen Teile des Programms oder das ganze Programm weder kopieren, überlassen, dafür Unterlizenzen für Dritte ausstellen noch verpfänden. Der Kunde ist für jegliche Verletzung dieser Bestimmung durch ihn selbst oder seine Mitarbeiter haftbar, auch nach Beendigung der Arbeitsverhältnisse letzterer.
V. Kündigung
Art. 15 Grundsätzliches
Jede Partei kann den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Unterbleibt die Kündigung, verlängert sich der Vertrag um die Dauer der im ASP-Vertrag definierten Mindestvertragslaufzeit.
Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Anbieter vorbehalten.
Mit Vertragsende enden sämtliche verbundenen Rechte. Der Kunde und/oder seine Angestellten/Nutzer dürfen das Programm über das Vertragsende hinaus nicht mehr benutzen.
VI. Schlussbestimmungen
Art. 16 Grundsätzliches
Dieser Vertrag enthält sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien; Nebenabreden bestehen nicht.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu treffen, die dem Gewollten am nächsten kommt.
Nebenabreden sind nicht getroffen. Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
Art. 17 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Findet keine Einigung statt, können die Parteien ihren Rechtsstreit vor ein ordentliches Gericht bringen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Anbieters, allein das schweizerische Recht findet Anwendung.
Thalwil, Februar 2026